RATGEBER | WEBSHOP-"PRÜFPROGRAMM"Abmahnfähige Shop-BestandteileNachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über unser Webshop-"Prüfprogramm". Bitte beachten Sie, dass die Auflistung nicht abschließend ist.
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Widerrufsbelehrung, z.B. vertragliche Vereinbarung der "40-EUR-KLAUSEL", Aktualisierung und Anpassung der Widerrufsbelehrung an den Shopprozess; Vorsicht: Änderungen seit dem 04.11.2011!
- Einhaltung der Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung (§§ 5 TMG, 55 Abs. 2 RStV)
- Überprüfung und Optimierung des Shopprozesses, z.B. Zulässigkeit von vertraglichen Haftungs- und Gewährleistungsausschlüssen
- Überprüfung von widersprüchlichen oder irreführenden Werbeaussagen
- Einhaltung besonderer Vorschriften , z.B. Batterieverordnung (BattV), Preisangabenverordnung (PAngV), Verpackungsverordnung (VerpackV), Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG), Kosmetikverordnung (KosmetikV), LBFG, Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV), Elektrogesetz (ElektroG)
- Zulässigkeit von Preiswerbungsschlagwörtern (z.B. UVP des Herstellers, Einkaufspreis, "Ab-Preis", Ladenpreis)
- Zulässigkeit von Werbungen mit Testergebnissen und Prüfsiegeln (GS, CE, TÜV)
- Einhaltung des Urhebergesetzes (UrhG)
- Einhaltung der Vorgaben der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (BDSG, TMG), insb. bei Verwendung von Google Analytics, Facebook-Plugins oder SCHUFA-Klauseln
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