
Was kann ich tun, wenn ich im Internet beleidigt werde?
Beleidigungen im Internet
Tagtäglich finden sich in Foren, Kommentaren oder über Facebook, Twitter & Co. Äußerungen, die teils deutlich "unter die Gürtellinie" gehen. Wie Sie mit Beleidigungen im Internet umgehen sollten.
Müssen Sie Beleidigungen im Internet dulden?
Nein. Beleidigungen muss niemand dulden. Gleiches gilt für unwahre Tatsachenbehauptungen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch unter dem Deckmantel vermeintlicher Anonymität müssen sich Internet-Nutzer an Rechtsgrundsätze halten. Zwar stehen Werturteile und Meinungsäußerungen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG. Eine Grenze findet der Schutz der Meinungsfreiheit jedoch dort, wo die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht.
Die Differenzierung zwischen zulässiger Meinungsäußerung und einer Beleidigung ist nicht immer einfach.
Was Sie tun können
Ist der Täter nicht bekannt und werden die Äußerungen in Foren oder Kommentaren verbreitet, können Betroffene von den Betreibern die Löschung verlangen. Für beleidigende Äußerungen auf Facebook kann die z.B. von Facebook die Entfernung verlangt werden. Wird die Äußerung nicht gelöscht, sollte der Löschungsanspruch gerichtlich eingeklagt werden. Der Betreiber bzw. Facebook haftet ab Kenntnis (allerdings auch erst ab Kenntnis, (BGH, Urt. v. 19.03.2015; Az. I ZR 94/13).
Ist der Täter bekannt, kommen unmittelbare Unterlassungs-, Beseitigungs- und sogar Schadensersatzansprüche des Betroffenen in Betracht. Zudem sollten Betroffene Strafantrag wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede stellen.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Webcleaning & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 26.05.2015 |
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