
Der Verkäufer liefert nicht?
EBAY, Onlineshops & Co.
Bestellungen über eBay, Webshops & Co. sind einfach und bequem. Ärgerlich wird es, wenn Sie die Ware bereits bezahlt, die Ware aber nicht erhalten haben. Was Sie tun können (inkl. Muster-Mahnschreiben )
Mahnen Sie den Verkäufer ab
Ist der Verkäufer ein gewerblicher Händler, können Verbraucher die Online-Bestellung jederzeit widerrufen. Nicht immer ist das jedoch empfehlenswert. Insbesondere bei echten "Schnäppchen" sollten Sie auf die Lieferung bestehen.
Mahnen Sie den Verkäufer schriftlich ab. Mit wenigen Klicks können Sie ein professionelles Mahnschreiben erstellen und downloaden . Kostenlos und unverbindlich. 3.715 Besucher haben die Vorlage bereits heruntergeladen.
Nicht zu früh zurücktreten
In der Praxis stellen wir leider oft fest, dass Käufer allzu schnell das Geld zurückverlangen. Die Erstattungspflicht des Verkäufers setzt immer den Rücktritt vom Kaufvertrag voraus. An den stellt das Gesetz jedoch Bedingungen, u.a. eine angemessene Fristsetzung zur Lieferung.
Was wir für Sie tun können
Der Verkäufer reagiert auf Ihre Mahnung nicht oder verweigert eine Lieferung? Dann können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis nebst Versandkosten zurückverlangen. Im Einzelfall können Sie u.U. sogar Schadensersatz fordern, z.B wenn der Verkäufer die Ware an einen Dritten verkauft hat (LG Coburg, Urt. v. 17.09.2012, Az. 14 O 298/12).
Gerne übernehmen wir den Schriftverkehr bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.
Zu den Anwaltskosten
Sie sind rechtsschutzversichert? Im Regelfall werden die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen. Gerne nehmen wir Ihnen die Arbeit ab und beantragen bei Ihrer Versicherung Deckungsschutz. Kostenlos und unverbindlich.
Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Mit unserem Online-Kostenrechner können Sie die gesetzlichen Gebühren berechnen. Damit Sie nicht auf den Kosten "sitzen bleiben", fordern wir die Gegenseite im Verzugsfall zur Erstattung der Kosten auf.
Was ist zu tun, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist? Der Käufer zahlt nicht?
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 0212 6812997 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Ebayrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 11.05.2017 |
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