
Fristlose Kündigung nach rassistischer Äußerung über Facebook?
Arbeitsrechtliche Kündigung
Die aktuelle Flüchtlingsdiskussion hat eine Vielzahl von Hass- und Hetzpostings über soziale Netzwerke hervorgerufen. Dabei stellt sich die Frage, ob eine rassistische Äußerung über Facebook & Co. den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Kündigung wegen Hassposting über Facebook?
Rassistische Äußerungen im Betrieb können eine fristlose Kündigung zur Folge haben (BAG, Urt. v. 01.07.1999; Az. 2 AZR 676/98).
Rechtlich schwieriger zu bewerten sind private Äußerungen von Mitarbeitern, z.B. Postings über den privaten Facebook-Account. Für eine fristlose Kündigung muss zumindest bei Mitarbeitern eines privatwirtschaftlichen Betriebs zwischen der Äußerung und der betrieblichen Tätigkeit ein Zusammenhang gezogen werden können.
Erforderlicher Zusammenhang
Dies ist z.B. der Fall, wenn durch die Äußerung des Mitarbeiters das Image des Betriebs beschädigt wird. Ob ein privates Hassposting über Facebook im Einzelfall eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist letztlich eine Wertungsfrage.
Allgemeine Infos zum Thema "Arbeitsrechtliche Kündigung" erhalten Sie hier. Urteile zum Thema "Arbeitsrechtliche Kündigung" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank . Sie sind zu Unrecht gekündigt worden? Was Sie nach dem Erhalt einer Kündigung tun können.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Kuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 03.09.2015 |
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