
Phishing & Co: Falsche Mahnungen per Mail
Gefälschte Rechnungen
Wer kennt sie nicht: Die alltägliche SPAM-Mail. Meist ist sie leicht erkennbar. Gefährlich wird es, wenn die Mail einer echten Mahnung oder Rechnung täuschend ähnelt. Wie Sie FAKE-E-Mails erkennen können und was Sie vermeiden sollten.
FAKE-Rechnungen im Posteingang
Inzwischen dürfte jeder sie schon einmal erhalten haben: Die gefälschte Mahnung oder Rechnung per Mail. Ein unüberlegter Klick auf Link oder E-Mail-Anhang. Und das Virenprogramm gibt eine Warnung aus. Im schlimmsten Fall befällt der Trojaner, Virus oder anderes Schadprogramm unerkannt den Rechner.
Ausspähen von Bankdaten
Beliebt ist das Auspähen von Bankdaten durch Phishing-Mails. Hierbei ist zu beachten, dass eine Bank im Einzelfall nicht zur Erstattung des Schadens verpflichtet sein muss (AG Frankfurt a.M., Urt. v. 24.03.2016; Az. 32 C 3377/15).
Zunehmend professionelle Fälschungen
Meist ist eine FAKE-E-Mail auf den ersten Blick erkennbar. Gefährlich sind Mails, die so professionell aussehen, dass sie mit echten Rechnungen oder Mahnungen verwechselt werden. Wobei die Anzahl professioneller FAKE-E-Mails stetig zunimmt. Nicht nur das: Tagtäglich berichten die Medien über gestohlene E-Mail-Adressen und Passwörter.
Wie Sie Fälschungen erkennen können
Es handelt sich mit Sicherheit um eine gefälschte Mahnung oder Rechnung, wenn
- Absender und E-Mail-Signatur nicht übereinstimmen,
- die E-Mail-Signatur falsch oder unvollständig ist,
- die Mail mit einer falschen Anrede oder allgemeinen Floskel beginnt,
- die Mail anstatt persönlicher Daten nur Platzhalter enthält,
- die E-Mail ungewöhnlich viele Rechtschreibfehler enthält,
- eine ausländische Bankverbindung angegeben ist, oder
- die Forderung per Paypal & Co. bezahlt werden soll.
Was Sie tun sollten
Sollten Sie eine gefälschte Rechnung oder Mahnung erhalten haben, haben wir diese einfachen Tipps für Sie:
- Klicken Sie auf keinen Link.
- Öffnen Sie nicht den E-Mail-Anhang.
- Antworten Sie dem Absender nicht.
- Löschen Sie die E-Mail sofort.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 0212 6812997 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Internetrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 10.05.2016 |
Kommentare
Noch kein Kommentar veröffentlicht.
Kommentieren Sie diesen Beitrag
- Gefälschte Rechnung von Paypal - Wie reagieren?01Sept
- Sie haben eine Rechnung von Paypal per E-Mail erhalten? Befürchten aber, dass es sich um eine gefälschte Rechnung handelt? Wie Sie [...] mehr
- Gefälschte Rechnung von Amazon - Wie reagieren?15Aug
- Sie haben eine Rechnung von Amazon per E-Mail erhalten? Befürchten aber, dass es sich um eine gefälschte Rechnung handelt? Wie Sie [...] mehr
- Gefälschte Rechnung der Telekom - Wie reagieren?15Jul
- Sie haben eine Rechnung der Telekom per E-Mail erhalten? Befürchten aber, dass es sich um eine gefälschte Rechnung handelt? Wie Sie [...] mehr
- Wann ist E-Mail-Werbung rechtlich zulässig?05Jul
- E-Mail-Werbung ist beliebt, aber riskant. Das Gesetz schränkt die Zulässigkeit von Werbung per E-Mail erheblich ein. Nachfolgend ein [...] mehr
- Gefälschte Rechnung von Vodafone - Wie reagieren?15Jun
- Sie haben eine Rechnung von Vodafone per E-Mail erhalten? Befürchten aber, dass es sich um eine gefälschte Rechnung handelt? Wie Sie [...] mehr
RA Dipl.-Jur. Univ. René Iven
Hauffstr. 6, 42653 Solingen
0212 6812997
info@ra-iven.de
Letzter aufgerufener Blogartikel: Phishing & Co: Falsche Mahnungen per Mail