Rechtsanwalt René Iven

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Was können Sie tun, wenn Sie abgemahnt werden?

Abmahnung im Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wie Sie auf eine arbeitsrechtliche Abmahnung reagieren sollten

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Wenn der Arbeitgeber Sie abgemahnt hat

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Eine berechtigte Abmahnung ist meist die Vorstufe zu einer (späteren) verhaltensbedingten Kündigung. Wer eine Abmahnung bekommt, der weiß: Jetzt wird es ernst.Weitere Infos zur arbeitsrechtlichen Kündigung erhalten Sie hier.

Praxistipp: Bereits aus diesem Grund sollten unberechtigte Abmahnungen schnellstmöglich "aus der Welt geschafft werden". In der Praxis beachten Arbeitgeber oft nicht die notwendigen Formalien einer Abmahnung. Zum Beispiel muss eine Abmahnung das Fehlverhalten des Arbeitnehmers so genau wie möglich beschreiben. Oft scheitern Arbeitgeber auch nur daran, das vorgebrachte Fehlverhalten im Zweifel nicht beweisen zu können.

Wie Sie auf eine unberechtigte Abmahnung reagieren sollten

Lassen Sie die Abmahnung nicht auf sich beruhen. Sie können verlangen, dass der Arbeitgeber die Abmahnung widerruft und aus der Personalakte entfernt. Weigert sich der Arbeitgeber, fertigen Sie eine Gegendarstellung an. Diese muss ebenfalls in die Personalakte aufgenommen werden.

Was wir für Sie tun können

Wir sind mit einer Vielzahl vergleichbarer Fälle betraut und können die Abmahnung prüfen. Sollte die Abmahnung unberechtigt sein, würden wir den Arbeitgeber zum Widerruf der Abmahnung auffordern, ggf. die Rücknahme der Abmahnung im Klagewege erzwingen.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden die Kosten im Regelfall von Ihrer Versicherung übernommen. Im Übrigen kennt das Arbeitsrecht bis zur 1. Instanz keine Pflicht zur Erstattung der Kosten durch die Gegenseite. Unter Umständen besteht jedoch ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Mit unserem Kostenrechner können Sie die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten kalkulieren. Geben Sie als Streitwert lediglich Ihr monatliches Bruttogehalt an.

Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.

Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 0212 6812997 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:

Rechtsanwalt Iven    von Rechtsanwalt René Iven
u.a. spezialisiert auf Kuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 24.02.2016

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