
Der Arbeitgeber zahlt nicht?
Inkasso
Ihr Arbeitgeber ist mit Ihrem Lohn bzw. Gehalt in Rückstand? Dies ist immer ärgerlich und nicht selten existenzbedrohend. Hier erfahren Sie, was Sie tun können.
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt
Häufiger Streitfall zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein Zahlungsrückstand des Arbeitgebers. Soweit der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag keine andere Regelung vorsieht, sind Monatsgehälter spätestens zum 01. des Folgemonats zu zahlen.
Seit dem 01.01.2015 wird vor den Arbeitsgerichten oft um den gesetzlichen Mindestlohn gestritten. Zahlt der Arbeitgeber weniger als den gesetzlichen Mindestlohn, befindet er sich auch insoweit in Verzug. Weitere Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn erhalten Sie hier.
Neben dem regulären Arbeitslohn streiten die Parteien zudem häufig über die Vergütung von Überstunden. Hier erfahren Sie, wann der Arbeitgeber Überstunden vergüten muss.
Was Sie tun sollten
Seien Sie konsequent. Setzen Sie Ihre Forderungen nötigenfalls zwangsweise durch. Haben Sie Zweifel an der Berechtigung Ihrer Forderungen, lassen Sie Ihre Zahlungsaufstellung anwaltlich überprüfen.
Was wir für Sie tun können
Wir sind mit einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen betraut und können die die Berechtigung Ihrer Forderungen prüfen. Weiterhin würden wir den Arbeitgeber außergerichtlich anmahnen und - im Falle eines weiteren Verzugs - das gerichtliche Klageverfahren einleiten.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden die Kosten im Regelfall von Ihrer Versicherung übernommen. Im Übrigen kennt das Arbeitsrecht bis zur 1. Instanz keine Pflicht zur Erstattung der Kosten durch die Gegenseite. Unter Umständen besteht jedoch ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Mit unserem Kostenrechner können Sie die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten kalkulieren.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 0212 6812997 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Arbeitsrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 26.02.2016 |
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