
Was tun bei einer rka-Abmahnung?
Filesharing
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann erhalten? Wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollten.
Was mahnt rka ab?
Sie sind Inhaber eines Internetanschlusses? Und Ihnen wird vorgeworfen, Spieledateien illegal über eine Internet-Tauschbörse angeboten zu haben (sog. Filesharing)? Innerhalb weniger Tage sollen Sie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz zahlen.
Die Kanzlei rka mahnt u.a. im Auftrag der Koch Media GmbH ab.
Wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollten
Das Wichtigste: Ruhe bewahren. Nach mehreren BGH-Urteilen hat sich die Rechtssicherheit für betroffene Anschlussinhaber erhöht - wenn auch einige Fallkonstellationen immer noch nicht höchstrichterlich entschieden sind. Einen Überblick über die aktuelle BGH-Rechtsprechung erhalten Sie hier.
Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers
Sollten Sie für die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht persönlich verantwortlich sein, sollten Sie weder die ggf. vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen, noch Zahlungen leisten, ohne zuvor anwaltlich beraten worden zu sein.
Selbst wenn der Vorwurf berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Beratung. Häufig sind die gegnerischen Forderungen schlicht überhöht. Sollte es sich um eine ältere Abmahnung handeln, können Sie sich hier über die Verjährung von Filesharing-Ansprüchen informieren. Keinesfalls sollten Sie rka unterschätzen und die Abmahnung ignorieren.
Wir beraten Sie gerne
Wir sind mit einer Vielzahl von Filesharing-Fällen betraut und können die Berechtigung der Forderungen prüfen. Häufig bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an. Erweisen sich die Forderungen als unberechtigt oder überhöht, nehmen wir den Schriftverkehr mit der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann auf. Mit unserem Online-Rechner können Sie die Kosten unserer Beauftragung kalkulieren.
Allgemeine Infos zum Thema "Filesharing" erhalten Sie hier. Urteile zum Thema "Filesharing" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank . Einen Überblick über die aktuelle BGH-Rechtsprechung erhalten Sie hier.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 0212 6812997 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Filesharing & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 12.08.2016 |
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