
EU-Verbraucherrechte-Richtlinie: Was hat sich für den Online-Handel geändert?
Umsetzung der VRRL 2014
Seit dem 13.06.2014 gelten für Unternehmer und Verbraucher neue gesetzliche Regelungen für den Online-Handel. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier zusammengefasst.
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- Neue amtliche Widerrufsbelehrung
- Widerrufsfrist von 14 Tagen
- Ausdrückliche Widerrufserklärung erforderlich
- Neue Ausschlussgründe vom Widerrufsrecht
- Fristen nach Widerruf
- Kosten der Hin- und Rücksendung nach Widerruf
- Neue Regelungen für Zahlungsmittel
- Verbot kostenpflichtiger Hotlines
- Neue Informationspflichten für Online-Händler
- Keine Zahlungspflichten bei voreingestellten Nebenleistungen
Neue amtliche Widerrufsbelehrung
Zur Umsetzung der EU-Verbraucherrecht-Richtlinie sieht das deutsche Recht seit dem 13.06.2014 eine neue Widerrufsbelehrung vor. Hierbei handelt es sich um eine europaweit einheitliche Regelung. Das Rückgaberecht, das bisher neben dem Widerrufsrecht existierte, ist ersatzlos abgeschafft worden. Die neue Belehrung ist seit dem 13.06.2014 zu verwenden. Es existiert keine Übergangsregelung.
Widerrufsfrist von 14 Tagen
Verbraucher können ihre Online-Bestellung seit dem 13.06.2014 nur noch binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen. Die gesetzliche Regelung unterscheidet nicht mehr zwischen mehreren Widerrufsfristen. Belehrt der Online-Händler nicht oder fehlerhaft über den Widerruf, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage.
Ausdrückliche Widerrufserklärung erforderlich
Nach der neuen Regelung muss der Widerruf nicht mehr notwendig in Textform (d.h. per E-Mail, Post oder Fax) erklärt werden. Damit ist auch ein telefonischer Widerruf möglich. Daher ist nach Ansicht des OLG Hamm in der Widerrufsbelehrung auch die Telefon-Nr. zwingend anzugeben (OLG Hamm, Beschl. v. 24.03.2015; Az. I-4 U 30/15)
Der Widerruf muss zukünftig ausdrücklich erklärt werden. Die bisherige Praxis, die Ware lediglich kommentarlos zurückzusenden, ist für einen wirksamen Widerruf nicht mehr ausreichend .
Der Gesetzgeber stellt dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung, das der Online-Händler seit dem 13.06.2014 zur Verfügung stellen muss. Die Verwendung ist für den Verbraucher freiwillig. Wird das Muster-Widerrufsformular auf der Webseite angeboten, ist der Online-Händler verpflichtet, den Eingang des Widerrufs unverzüglich zu bestätigen.
Neue Ausschlussgründe vom Widerrufsrecht
Weiterhin sieht das Gesetz neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht vor. So sind z.B. versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienemaßnahmen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach ihrer Lieferung entfernt wurde, vom Widerrufsrecht ausgenommen.
Eine Sonderregelung sieht das Gesetz auch für den Verkauf digitaler Inhalte zum Download (z.B. Software, Filme, Musik und e-Books) vor. Seit dem 13.06.2014 erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB n.F., wenn der Käufer
- mit dem Download begonnen hat,
- dem Download vorab zugestimmt hat und
- vorab über den Verlust seines Widerrufsrechts informiert worden ist.
Fristen nach Widerruf
Zukünftig sind die wechselseitigen Leistungen nach Erklärung des Widerrufs binnen 14 Tagen (früher: 30 Tage) zurückzugewähren. Bei der Rückzahlung des Kaufpreises muss der Online-Händler dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Dem Online-Händler steht allerdings auch ein Zurückbehaltungsrecht zu, solange der Käufer der Ware noch nicht versandt hat.
Kosten der Hin- und Rücksendung nach Widerruf
Erstmalig gesetzlich geregelt ist, dass der Online-Händler im Falle eines Widerrufs die Hinsendekosten zu erstatten hat. Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung. Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung müssen zusätzliche Kosten für eine ausdrücklich vereinbarte andere Lieferung als die angebotene günstigste Standardlieferung nicht erstattet werden.
Die Rücksendekosten sind im Falle eines Widerrufs grundsätzlich vom Verbraucher zu tragen. Die bisherige Regelung, nach der Online-Händler die Kosten der Rücksendung ab einem Warenwert von EUR 40,00 zwingend zu tragen hatten, entfällt ersatzlos. Voraussetzung ist jedoch, dass der Online-Händler den Verbraucher über die Rücksendekosten aufgeklärt hat. Auch paketversandfähige Waren müssen zukünftig an den Online-Händler zurückgeschickt werden.
Neue Regelungen für Zahlungsmittel
Zukünftig muss der Online-Händler ein zumutbares unentgeltliches Zahlungsmittel anbieten. Für andere Zahlungsmodalitäten (z.B. Paypal) dürfen nur noch diejenigen Gebühren erhoben werden, die beim Online-Händler tatsächlich anfallen.
Verbot kostenpflichtiger Hotlines
Seit dem 13.06.2014 muss der Online-Händler seinen Käufern eine Kontakt-Telefonnummer zum Grundtarif anbieten. Der Käufer darf nicht auf kostenpflichtige Mehrwertdienstenummern (z.B. 0180- oder 0900-Nummern) verwiesen werden.
Neue Informationspflichten für Online-Händler
Online-Händler sind zukünftig verpflichtet, den Käufer vor Abschluss des Bestellvorgangs über etwaige Lieferbeschränkungen (z.B. "nur Versendung innerhalb Deutschlands") zu informieren. Ferner sind stets die Versandgebühren und eine konkrete Lieferfrist (z.B. "2 bis 5 Tage") anzugeben.
Weitere Pflichtinformationen sind Angaben über
- bestehende Zahlungsmodalitäten,
- die gesetzliche Mängelhaftung,
- evtl. bestehende Garantien nebst Bedingungen und
- Laufzeiten und Kündigungsbedingungen
Keine Zahlungspflichten bei voreingestellten Nebenleistungen
Entgelte für Nebenleistungen (z.B. "Bearbeitungsgebühren" oder "Zusatzversicherungen") müssen künftig ausdrücklich geschlossen werden. Die Einbindung durch eine vorausgewählte Checkbox (sog. "Opt-Out") ist zukünftig nicht mehr zulässig.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Itvertragsrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 22.05.2015 |
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