
Zum Weiterverkauf von eBooks und digitalen Hörbuchern
eBooks und Hörbucher
Darf der Weiterverkauf von eBook- oder Hörbuch-Downloads untersagt werden? Fast alle Online-Buchhändler sehen entsprechende AGB-Klauseln vor. Ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
Aktuelle Rechtsprechung
Nach Ansicht des OLG Hamburg darf der Online-Händler über die AGB den Weiterverkauf von eBooks und digitalen Hörbüchern, die im Wege des Downloads erworben werden, untersagen (OLG Hamburg, Urt. v. 24.03.2015; Az. 10 U 5/11) Gleicher Auffassung sind das OLG Hamm (OLG Hamm, Urt. v. 15.05.2014; Az. 22 U 60/13) und das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urt. v. 03.11.2011; Az. 2 U 49/11).
Bei digitalen Büchern fehle es an einer körperlichen Übergabe. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts nach § 17 Abs. 2 UrhG sei daher abzulehnen. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der aktuellen EuGH-Rechtsprechung. Der EuGH hatte den Weiterverkauf "gebrauchter" Softwarelizenzen erlaubt (EuGH, Urt. v. 03.07.2012; C-128/11).
EuGH-Urteil steht noch aus
Das letzte Wort dürfte allerdings noch nicht gesprochen sein. Der Börsenverein für den Buchhandel berichtet von einer Vorlage eines niederländischen Gerichts an den EuGH, bei den es um den Weiterverkauf von eBooks geht. Eine Entscheidung des EuGH steht hier noch aus.
Urteile zum Thema "eBooks und Hörbucher" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank .
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Itvertragsrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 26.04.2015 |
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