
Wann sind Webseitentexte urheberrechtlich geschützt?
Urheberrecht an Webseitentexten
Dass Lichtbilder urheberrechtlichen Schutz genießen, hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen. Wir werden häufig gefragt, ob auch Werbetexte auf Webseiten urheberrechtlich geschützt sind. Hier ein Überblick über die Rechtslage.
Problematik Textklau
Das Problem dürfte vielen Unternehmern und Marketingagenturen bekannt sein: Werbetexte auf Webseiten werden von Konkurrenten unverändert oder nur mit geringfügigen Abweichungen übernommen. Leider muss "Textklau" nicht immer verboten sein.
Geistige Schöpfungshöhe erforderlich
Werbetexte sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie "eine persönliche geistige Schöpfung" darstellen (§ 2 II UrhG). Ob die sog. Schöpfungshöhe erreicht ist, verbleibt stets eine Frage des Einzelfalls.
Neueren Entscheidungen zum Urheberschutz von Werbetexten können die aktuell maßgeblichen Kriterien entnommen werden (LG Köln, Urt. v. 06.04.2011; Az. 28 O 900/10; OLG Köln, Urt. v. 30.09.2011, Az. 6 U 82/11). Für die Schutzfähigkeit eines Textes kommt es danach sowohl auf Textart als auch Textumfang, für Webseiten zudem auf die Textgestaltung an.
Originalität als Entscheidungskriterium
Frei erfundene Sprachwerke genießen eher Urheberschutz als Texte aus dem organisatorischen oder wissenschaftlichen Bereich, sog. Prinzip der sog. “kleinen Münze”. Der im wissenschaftlichen und sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise fehlt nämlich vielfach die eigenschöpferische Prägung. Das LG Köln hat insoweit den Urheberrechtsschutz für Ausschreibungsunterlagen verneint (LG Köln, Urt. v. 18.12.2014; Az. 14 O 193/14).
Soll ein Text hauptsächlich zu Gebrauchszwecken dienen (z.B. bei Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen), ist ferner ein deutliches Überragen des “Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung” erforderlich (BGH, Urt. v. 10.10.1991; Az. I ZR 147/89; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.06.2002; Az. I-20 U 144/01; OLG Frankfurt, Urt. v. 26.05.2015; Az. 11 U 18/14). Mit anderen Worten: Je kreativer und origineller ein Text ist, desto eher ist die sog. Schöpfungshöhe erreicht.
Werbeslogans
Je länger ein Text ist, desto größer ist der ihm zugrundeliegende Spielraum für eine individuelle Wortwahl und Gedankenführung. Kurze Werbeslogans sind daher im Regelfall nicht schutzwürdig, wenn sie nicht über die üblichen Anpreisungen und den werbemäßigen Imperativ hinausgehen.
Webseitentexte und SEO
Webseitentexte beziehen ihre Individualität im Übrigen durch die Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung. Danach kann Schöpfungshöhe alleine durch die technische Realisierung der Gestaltung erreicht werden, wenn z.B. die Webseite durch gezielte Verwendung von Sprache suchmaschinenoptimiert ist.
Die Frage der Schöpfungshöhe bei Werbetexten auf Webseiten ist demnach nie einfach zu beantworten und immer eine Wertungsfrage im Einzelfall.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Werberecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 09.09.2015 |
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