
AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 28.06.2013; Az. 213 C 497/12
AG Berlin-Charlottenburg: Verfügt eine Wohnung über einen rückkanalfähigen Breitbandkanalanschluss, stellt dies einen den Wohnwert erhöhendes Merkmal dar, der im Zusammenhang mit einer Mieterhöhung relevant ist (AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 28.06.2013; Az. 213 C 497/12).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 01.11.2018 |
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