
AG Berlin-Schöneberg, Urt. v. 19.12.2013; Az. 109 C 225/13
AG Berlin-Schöneberg: Ein schlecht verspachtelter Estrich als Fußbodenbelag in Wohn- und Schlafzimmer sowie Flur berechtigt den Mieter zur Mietminderung von 15% (AG Berlin-Schöneberg, Urt. v. 19.12.2013; Az. 109 C 225/13).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietmaengel & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 07.08.2019 |
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