
AG Coesfeld, Urt. v. 01.10.2019; Az. 4 C 156/19
AG Coesfeld: Der Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst die tatsächlichen Umzugskosten, die doppelte Mietbelastung sowie den Mietdifferenzschaden für die Dauer von 3,5 Jahren (AG Coesfeld, Urt. v. 01.10.2019; Az. 4 C 156/19).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietkuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 16.02.2022 |
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