
AG Dortmund, Urt. v. 03.02.2015; Az. 423 C 8722/14
AG Dortmund: Unterhält der Vermieter am Wohnort des Mieters ein Stadtteilbüro, muss der Vermieter die Betriebskostenbelege dort zur Verfügung stellen. Andernfalls verhält sich der Vermieter treuwidrig. (AG Dortmund, Urt. v. 03.02.2015; Az. 423 C 8722/14).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Betriebskosten & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 05.08.2019 |
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