
AG Köln, Urt. v. 16.12.2015; Az. 221 C 282/15
AG Köln: Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, so ist er verpflichtet, dem Mieter auch dann eine Alternativwohnung anzubieten, wenn diese nur befristet angemietet werden kann (AG Köln, Urt. v. 16.12.2015; Az. 221 C 282/15).
Dass die Verletzung zur Anbietpflicht des Vermieters zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung führt, dürfte durch die neuere BGH-Rechtsprechung überholt sein (BGH, Urt. v. 14.12.2016; Az. VIII ZR 232/15).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietkuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 16.02.2022 |
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