
AG Köln, Urt. v. 18.02.1994; Az. 217 C 483/93
AG Köln: Hat der Vermieter einen Wohnungsschlüssel gegen den Willen des Mieters behalten und weigert er sich zur Herausgabe des Schlüssels, darf der Mieter auf Kosten des Vermieters das Schloss austauschen (AG Köln, Urt. v. 18.02.1994; Az. 217 C 483/93).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 19.09.2016 |
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