
AG München, Urt. v. 24.08.2020; Az. 423 C 5615/20
AG München: Die Arbeitsplatzsuche als alleiniger Grund für eine Eigenbedarfskündigung reicht nicht aus. Der kürzere Weg zu Bewerbungsgesprächen stehe in keinerlei Verhältnis zum Aufwand eines Umzugs (AG München, Urt. v. 24.08.2020; Az. 423 C 5615/20).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietkuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 16.02.2022 |
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