
BAG, Urt. v. 20.11.2014; Az. 2 AZR 651/13
BAG: Die sexuelle Belästigung (hier: ein "Busengrabscher") ist nicht automatisch ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers (BAG, Urt. v. 20.11.2014; Az. 2 AZR 651/13).
Allgemeine Infos zum Thema "Arbeitsrechtliche Kündigung" erhalten Sie hier. Weitere Urteile zum Thema "Arbeitsrechtliche Kündigung" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank . Sie sind zu Unrecht gekündigt worden? Was Sie nach dem Erhalt einer Kündigung tun können.
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Kuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 29.01.2018 |
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