
BAG, Urt. v. 27.07.2017; Az. 2 AZR 681/16
BAG: Die Überwachung des Arbeitnehmers mit Hilfe eines Keyloggers ist unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder anderen schwerwiegenden Verletzung besteht. Die Daten sind im gerichtlichen Verfahren nicht verwertbar (BAG, Urt. v. 27.07.2017; Az. 2 AZR 681/16).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Arbeitsvertrag & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 19.12.2017 |
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