
BGH, Urt. v. 11.07.2012; Az. VIII ZR 138/11
BGH: Eine fristlose Kündigung des Vermieters ist nach einer Mängelanzeige des Mieters wegen Schimmelbefalls wirksam, wenn nach der Minderung gutachterlich festgestellt wird, dass doch das falsche Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters ursächlich war und der Mieter die Ursache hätte erkennen können (BGH, Urt. v. 11.07.2012; Az. VIII ZR 138/11).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietkuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 02.11.2018 |
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