
BGH, Urt. v. 13.10.2015; Az. VI ZR 271/14
BGH: Intime Fotos müssen auch dann nach Beziehungsende gelöscht werden, wenn der abgebildete Partner den Aufnahmen zugestimmt hat. Das Recht des Partners auf seine Privats- und Intimsphäre muss stets unangetastet bleiben (BGH, Urt. v. 13.10.2015; Az. VI ZR 271/14).
Allgemeine Infos zum Thema "Recht am eigenen Bild" erhalten Sie hier. Weitere Urteile zum Thema "Recht am eigenen Bild" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank .
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 0212 6812997 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Webcleaning & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 25.05.2016 |
Kommentare
Noch kein Kommentar veröffentlicht.
Kommentieren Sie diesen Beitrag
- Online-Bewertungen: Urteilsdatenbank15Mai
- Negative Bewertungen sind für Unternehmer ein Ärgernis. Für den Bewertenden können Sie sogar gefährlich sein. Nachfolgend eine Übersicht [...] mehr
- Zur Zulässigkeit negativer Online-Bewertungen15Mai
- Bewertungsportale im Internet ("Bewerten Sie xxx"). Für Verbraucher ein Segen. Für Unternehmen können Sie ein erhebliches Ärgernis werden. [...] mehr
- Schufa & Co.: Urteilsdatenbank13Aug
- Negativeinträge in der SCHUFA haben erhebliche Bedeutung. Nachfolgend eine Übersicht über aktuelle Urteile zur SCHUFA. [...] mehr
- Infos zum Recht am eigenen Bild25Mai
- Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in den §§ 22 ff. KunstUrhG geregelt. [...] mehr
- Urteilsdatenbank zum Recht am eigenen Bild25Mai
- Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gesetzlich geschützt. Nachfolgend einige [...] mehr
RA Dipl.-Jur. Univ. René Iven
Hauffstr. 6, 42653 Solingen
0212 6812997
info@ra-iven.de
Letzter aufgerufener Blogartikel: BGH, Urt. v. 13.10.2015; Az. VI ZR 271/14