
BGH, Urt. v. 15.06.2016; Az. VIII ZR 134/15
BGH: Wird ein Gebrauchtwagen mit einer Herstellergarantie beworben, liegt ein Mangel vor, wenn die Herstellergarantie nachträglich wegfällt. In diesem Fall ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. (BGH, Urt. v. 15.06.2016; Az. VIII ZR 134/15).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Autokauf & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 21.07.2017 |
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