
BGH, Urt. v. 15.12.2015 - VI ZR 134/15
BGH: "No-Reply"-Bestätigungsmails mit Werbezusätzen, die an einen Verbraucher gegen seinen Willen übersandt werden, stellen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und können abgemahnt werden (BGH, Urt. v. 15.12.2015 - VI ZR 134/15).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Werberecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 07.11.2018 |
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