
BGH, Urt. v. 22.05.2019; Az. VIII ZR 180/18
BGH: Im Zusammenhang mit der Härtefallkausel ist eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung geboten. Behauptet der Mieter eine Verschlechterung des Gesundheitszustands durch den erzwungenen Umzug, ist regelmäßig von Amts wegen ein Sachverständigengutachten einzuholen (BGH, Urt. v. 22.05.2019; Az. VIII ZR 180/18).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietkuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 16.02.2022 |
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