
BGH, Urt. v. 26.01.2016; Az. XI ZR 91/14
BGH: Bei Erteilung eines Zahlungsauftrags über das Online-Banking können die Grundsätze des Anscheinsbeweises zugunsten der Bank Anwendung finden. Voraussetzung ist jedoch, dass das eingesetzte Sicherheitssystem (z.B. PIN- und TAN-Verfahren) praktisch unüberwindbar war, im Einzelfall ordnungsgemäß angewendet worden ist und fehlerfrei funktioniert hat. Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Bankings spricht kein Anscheinsbeweis für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kontoinhabers (BGH, Urt. v. 26.01.2016; Az. XI ZR 91/14).
Weitere Urteile zum Thema "Online-Banking" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank .
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 02129 5678678 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Internetrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 10.05.2016 |
Kommentare
Noch kein Kommentar veröffentlicht.
Kommentieren Sie diesen Beitrag
- Handyrechnung zu hoch? Wie reagieren?24Feb
- Ihre Mobilfunkrechnung ist zu hoch? Handyrechnungen enthalten häufig Entgelte für kostenpflichtige Dienste anderer Anbieter. Auch technische [...] mehr
- Infos zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung09Feb
- Ab dem 25.05.2018 wird die sog. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltendes Recht. Was sich für Unternehmen ändert. [...] mehr
- Urteilsdatenbank: Datenschutzrecht27Mai
- Das Datenschutzrecht wird häufig vor den deutschen Gerichten verhandelt. Nachfolgend ein Überblick über aktuelle Urteile rund um den [...] mehr
- Finger weg vom Disclaimer29Sept
- Warum Disclaimer nicht nur überflüssig sind, sondern sogar gefährlich sein können. [...] mehr
- Ihre Telekom-Rechnung ist zu hoch? Wie Sie reagieren sollten.21Sept
- Sie haben eine Telekom-Rechnung erhalten, die Ihnen zu hoch erscheint? Telekom-Rechnungen enthalten häufig Entgelte für kostenpflichtige [...] mehr
RA Dipl.-Jur. Univ. René Iven
Marktpassage 2, 42781 Haan
02129 5678678
info@ra-iven.de
Letzter aufgerufener Blogartikel: BGH, Urt. v. 26.01.2016; Az. XI ZR 91/14