
BGH, Urt. v. 30.09.2009; Az. VIII ZR 7/09
BGH: Ein selbständiger Freiberufler ist auch dann Verbraucher, wenn sein Handeln nicht eindeutig und zweifelsfrei seiner beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. In diesem Fall steht dem Freiberufler das gesetzliche Widerrufsrecht zu (BGH, Urt. v. 30.09.2009; Az. VIII ZR 7/09).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Itvertragsrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 05.08.2019 |
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