
BVerfG, Beschl. v. 22.08.2013; Az. 1 BvR 2851/13
BVerfG: Für eine Eigenbedarfskündigung reicht im Regelfall jeder vernünftige und nachvollziehbare Grund aus - sogar die bloße Nutzung als Zweitwohnung für gelegentliche Besuche der Tochter (BVerfG, Beschl. v. 22.08.2013; Az. 1 BvR 2851/13).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietkuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 16.02.2022 |
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