
BVerwG, Urt. v. 20.11.2014; Az. 3 C 25.13
BVerwG: E-Zigaretten und Liquids sind weder Arzneimittel noch Medizinprodukte und daher frei verkäuflich (BVerwG, Urt. v. 20.11.2014; Az. 3 C 25.13).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Internetrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 12.02.2016 |
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