
LAG Hessen, Urt. v. 15.06.2015; Az. 16 Sa 1619/14
LAG Hessen: Die Stellenanzeige für eine Bürokraft mit der Anforderung "Deutsch als Muttersprache" stellt eine Benachteiligung i.S. des AGG wegen ethnischer Herkunft dar (LAG Hessen, Urt. v. 15.06.2015; Az. 16 Sa 1619/14).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mobbing & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 14.08.2016 |
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