
LG Berlin, Urt. v. 01.12.2016; Az. 67 S 323/16
LG Berlin: Zwar kann die Eigenbedarfskündigung unwirksam sein, wenn der Vermieter seine Pflicht zum Anbieten einer vergleichbaren Alternativwohnung verletzt. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Mieter ohnehin nicht den Willlen hatte, die Wohnung anzumieten (LG Berlin, Urt. v. 01.12.2016; Az. 67 S 323/16).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietkuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 16.02.2022 |
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