
LG Berlin, Beschl. v. 10.01.2017; Az. 67 S 408/16
LG Berlin: Die Erklärung eines Job-Centers, die Mietschulden eines Mieters "nach aktuellem Stand" zu übernehmen, stellt keine ausreichende Verpflichtungserklärung i.S. der Schonfristregelung des § 569 Abs. 2 Nr. 3 BGB dar (LG Berlin, Beschl. v. 10.01.2017; Az. 67 S 408/16).
Allgemeine Infos zum Thema "Mietkündigung" erhalten Sie hier. Weitere Urteile zum Thema "Mietkündigung" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank .
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 0212 6812997 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietkuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 02.11.2018 |
Kommentare
Noch kein Kommentar veröffentlicht.
Kommentieren Sie diesen Beitrag
- Eigenbedarfskündigung: Urteilsdatenbank16Feb
- Ärgerlich für jeden Mieter: Die Eigenbedarfskündigung. Der praktisch häufigste Fall der ordentlichen Kündigung eines [...] mehr
- Wann kann eine Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt werden?16Feb
- Der praktisch häufigste Fall der ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Nachfolgend [...] mehr
- Infos zur Kündigung von Wohnraum02Nov
- Häufigster Streitfall zwischen Mieter und Vermieter ist die Kündigung von Wohnraum. Nachfolgend einige allgemeine Infos zur mietrechtlichen [...] mehr
- Mietrechtliche Kündigungsgründe02Nov
- Häufigster Streitfall zwischen Mieter und Vermieter ist die Kündigung des Mietverhältnisses. Nachfolgend einige Kündigungsgründe aus der [...] mehr
- Wie Sie Ihre Kündigung rechtssicher zustellen16Mär
- Kündigungen müssen zugestellt werden. Die Zustellung ist allerdings oft problematisch. Wie Sie Ihre Kündigung rechtssicher zustellen. [...] mehr
RA Dipl.-Jur. Univ. René Iven
Hauffstr. 6, 42653 Solingen
0212 6812997
info@ra-iven.de
Letzter aufgerufener Blogartikel: LG Berlin, Beschl. v. 10.01.2017; Az. 67 S 408/16