
LG Berlin, Urt. v. 15.11.2016; Az. 67 S 247/16
LG Berlin: Eine Eigenbedarfskündigung, die nur pauschale Angaben zum Eigenbedarf enthält, ist unwirksam. (LG Berlin, Urt. v. 15.11.2016; Az. 67 S 247/16).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietkuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 16.02.2022 |
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