
LG Coburg, Urt. v. 17.09.2012, Az. 14 O 298/12
LG Coburg: Wer über eine Internetplattform Waren verkauft und diese nicht liefern kann, ist dem Käufer grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet (LG Coburg, Urt. v. 17.09.2012, Az. 14 O 298/12).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Ebayrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 11.12.2017 |
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