
LG Dresden, Urt. v. 21.12.2016; Az. 4 S 304/16
LG Dresden: Erstattet der Mieter gegen den Vermieter mehrere unberechtigte Strafanzeigen, kann der Vermieter den Mieter außerordentlich fristlos kündigen, ohne eine vorherige Abmahnung auszusprechen. Die Kündigung muss allerdings zeitnah erfolgen (LG Dresden, Urt. v. 21.12.2016; Az. 4 S 304/16).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietkuendigung & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 02.11.2018 |
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