
LG München, Urt. v. 14.04.2016; Az. 23 O 23033/15
LG München: Die Lieferung eines vom VW-Abgasskandals betroffenen Neufahrzeugs stellt einen nicht nur unerheblichen Mangel dar. Eine Frist zur Nachbesserung von 6 Monaten oder länger ist unangemessen. (LG München, Urt. v. 14.04.2016; Az. 23 O 23033/15).
Allgemeine Infos zum Thema "VW-Abgasskandal" erhalten Sie hier. Weitere Urteile zum Thema "VW-Abgasskandal" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank .
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 0212 6812997 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Autokauf & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 21.09.2016 |
Kommentare
Noch kein Kommentar veröffentlicht.
Kommentieren Sie diesen Beitrag
- Wenn der Gebrauchtwagen mangelhaft ist21Jul
- Wenn der Gebrauchtwagen bereits kurz nach dem Kauf Mängel zeigt, ärgert sich der Käufer. Doch welche Rechte hat er? Wozu ist der Verkäufer [...] mehr
- Gebrauchtwagenkauf: Urteilsdatenbank21Jul
- Gebrauchtwagenkäufe werden häufig vor den deutschen Gerichten verhandelt. Nachfolgend ein Überblick über aktuelle Urteile rund um den [...] mehr
- Wenn das Neufahrzeug mangelhaft ist26Okt
- Ein Ärgernis für jeden stolzen Neuwagenkäufer: Das Fahrzeug zeigt bereits kurze Zeit nach dem Kauf Mängel. Im Internet kursieren viele [...] mehr
- Neuwagenkauf: Urteilsdatenbank26Okt
- Neuwagenkäufe werden häufig vor den deutschen Gerichten verhandelt. Nachfolgend ein Überblick über aktuelle Urteile rund um den [...] mehr
- VW-Abgasskandal: Urteilsdatenbank21Sept
- Noch heute beschäftigt der VW-Abgasskandal die Medien und die Öffentlichkeit. Welche Rechte haben die Käufer von Neuwagen, die vom [...] mehr
RA Dipl.-Jur. Univ. René Iven
Hauffstr. 6, 42653 Solingen
0212 6812997
info@ra-iven.de
Letzter aufgerufener Blogartikel: LG München, Urt. v. 14.04.2016; Az. 23 O 23033/15