
OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.03.2016; Az. I-15 U 64/15
OLG Düsseldorf: Die Bestätigungs-E-Mail im Double-Opt-In-Verfahren stellt keine unzulässige Werbung dar (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.03.2016; Az. I-15 U 64/15).
Anderer Auffassung ist das OLG München, nach der die Aufforderung zur Bestätigung einer Newsletter-Anmeldung per E-Mail bereits Werbung sein soll (OLG München, Urt. v. 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Werberecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 07.11.2018 |
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