
OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.03.2007; Az. 6 W 27/07
OLG Frankfurt: Eine gewerbliche Tätigkeit ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Verkäufer als \“Powerseller\” registriert ist (OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.03.2007; Az. 6 W 27/07).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Ebayrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 08.09.2016 |
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