
OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2015; Az. 4 U 59/15
OLG Hamm: Eine E-Mail, die über die Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ohne Einwilligung des Empfängers versandt wird, stellt unerlaubte E-Mail-Werbung dar (OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2015; Az. 4 U 59/15).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Werberecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 07.11.2018 |
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