
OLG Hamm, Urt. v. 24.09.2015; Az. 28 U 144/14
OLG Hamm: Erklärt der Verkäufer eines Oldtimers, dass das Fahrzeug "selbstverständlich eine H-Zulassung" habe, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt, wenn tatsächlich die Voraussetzung für eine H-Zulassung fehlen (OLG Hamm, Urt. v. 24.09.2015; Az. 28 U 144/14).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Autokauf & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 21.07.2017 |
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