
OLG München, Urt. v. 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12
OLG München: Schon die Newsletter-Bestätigungsaufforderung per E-Mail, die im Wege des "Double-Opt-In"-Verfahrens versendet wird, stellt Werbung dar (OLG München, Urt. v. 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12).
Anderer Ansicht ist das OLG Düsseldorf, nach dem die Bestätigungs-E-Mail im Double-Opt-In-Verfahren keine unzulässige Werbung darstellt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.03.2016; Az. I-15 U 64/15).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Werberecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 07.11.2018 |
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