
VG Trier, Beschl. v. 22.02.2016; Az. 1 L 270/16.TR
VG Trier: Ein tschechischer Führerschein ist in Deutschland nur dann gültig, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs seinen ständigen Wohnsitz in Tschechien hatte (VG Trier, Beschl. v. 22.02.2016; Az. 1 L 270/16.TR).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Owi & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 01.03.2016 |
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